Fragen und Antworten


Wegen welchen Problemen kann ich mein Kind vorstellen?

Grundsätzlich wegen allen, die irgendetwas mit der Psyche zu tun haben. Auch wenn es nur um eine Beratung geht, ist das gerne möglich. Hier mal eine Aufzählung von einigen Problemkreisen (ich möchte bewusst auf die Aufzählung von Diagnosen verzichten), bei denen eine Untersuchung Ihres Kindes sinnvoll sein kann:
  • Verhaltensprobleme wie Hyperaktivität oder Aggression in der Schule oder an anderer Stelle
  • Konzentrationsprobleme und Ablenkbarkeit
  • Schulleistungsprobleme und Schwierigkeiten mit einzelnen Anforderungen (z.B. Rechnen, Rechtschreibung)
  • Emotionale Probleme wie Stimmungsschwankungen, Niedergeschlagenheit, Ängste oder zwanghaftes Verhalten
  • Schwierigkeiten im Sozialkontakt zu anderen Menschen
  • Entwicklungsprobleme aller Art
  • Krisen, Belastungen und schwierige Lebenssituationen
  • Traumatische Erlebnisse, psychische Verletzungen und Verlust von Beziehungspersonen
  • Selbstverletzungen
  • Probleme mit dem Essen
  • Sprechangst oder Sprechverweigerung
  • Probleme mit den Ausscheidungsfunktionen
  • Schlafstörungen
  • und viele mehr

Wie läuft die Erstuntersuchung ab?

Zur Erstuntersuchung gehören meist 2 Termine. Der erste dient zur Erörterung der Problematik mit den Eltern ohne Anwesenheit Ihres Kindes. Dabei berichten Sie möglichst ausführlich über die Probleme und Schwierigkeiten, die Sie bewogen haben, Ihr Kind untersuchen zu lassen. Beim zweiten Termin wird dann ausschließlich das Kind untersucht. Bei Jugendlichen kann es manchmal sinnvoll sein, diese Reihenfolge zu tauschen. Nach der Erstuntersuchung wird festgelegt, welche weiteren Untersuchungen stattfinden sollen. Ist der gesamte diagnostische Prozess abgeschlossen, wird das Ergebnis mit Ihnen erörtert und besprochen, ob und welche Therapiemaßnahmen sinnvoll sind.

Gibt es ein Höchstalter und ein Mindestalter für die Behandlung?

Die Behandlung muss vor dem 21. Lebensjahr begonnen haben. Leider ist seit 1.4.2020 eine Fortsetzung der Behandlung für gesetzlich versicherte Patienten nicht mehr möglich (Für privat Versicherte jedoch schon). Wegen diesen vom Gesetzgeber vorgegebnen Regeln nehmen wir mit Ausnahme von Notfällen Neupatienten nur auf, wenn sie zu Beginn der Behandlung noch nicht 18 Jahre alt sind. (Ausnahme: Notfälle). Patienten, die schon einmal in der Praxis behandelt wurden können bis zu dem Quartal weiterbehandelt oder erneut behandelt werden, in dem sie 21 Jahre alt werden. Ggf. kann die Behandlung dann an einen Erwachsenenpsychiater übergeben werden. Ein Mindestalter für die Behandlung gibt es nicht.

Ich möchte mein Kind ohne Wissen oder gegen den Willen des zweiten Personensorgeberechtigten behandeln lassen. Geht das?

Das ist meist nicht möglich. Es ist die Zustimmung aller Personensorgeberechtigter erforderlich. Es gibt wenige Extremfälle, bei denen die Möglichkeit jedoch besteht. Aber auch dann muss das Familiengericht zustimmen.

Ich bin noch minderjährig und möchte mich ohne das Wissen meiner Eltern behandeln lassen. Geht das?

Das ist grundsätzlich möglich. Es müssen aber bestimmte Regeln eingehalten werden:
  1. Du musst die geistige und psychische Reife haben, diese Entscheidung zu treffen. Das ist natürlich etwas vage formuliert und bedeutet, dass der Arzt (also ich) beurteilen muss, ob diese Reife vorliegt. Als Richtwert kann angenommen werden, dass dies ungefähr ab dem 15. Lebensjahr der Fall ist.
  2. Du kannst nicht Privat versichert sein, da bei Privat Versicherten ein Behandlungsvertrag zwischen dem Arzt und dem Versicherungsnehmer (also deinen Eltern) entsteht. Das ist ohne deren Kenntnis unmöglich.
  3. Auch medikamentöse Behandlungen sind ohne die Einwilligung der Personensorgeberechtigten nicht möglich.
Ich bitte dich, gut zu überlegen, ob du nicht doch deine Eltern informieren kannst. Meist ist eine Behandlung ohne Wissen der Eltern zumindest langfristig nicht sinnvoll.

Werden auch medikamentöse Behandlungen durchgeführt?

Ja, medikamentöse Behandlungen werden in der Praxis durchgeführt. Sie sind ein wichtiger Teil des Behandlungsspektrums. Die Frage, ob dies sinnvoll ist, wird ausführlich mit Ihnen und ggf. auch mit dem Kind erörtert. Nachdem Sie ausführlich über das Für und Wider beraten wurden, treffen Sie die Entscheidung, ob eine medikamentöse Behandlung durchgeführt wird.

Was bedeutet Sozialpsychiatrie?

Unsere Praxis arbeitet nach dem Modell der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (SPV). Diese Vereinbarung soll die ambulante kinder- und jugendpsychiatrische Betreuung als wichtigen Baustein bei der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien sicherstellen, um so weit wie möglich dem Grundsatz "ambulant vor stationär" zu entsprechen. Das Ziel der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung ist eine ganzheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen, indem neben ärztlichen Leistungen auch insbesondere psychologisch-psychotherapeutische, heilpädagogische und psychosoziale Unterstützung von den Krankenkassen im Rahmen einer kinderpsychiatrischen Gesamtbehandlung übernommen werden.
Das besondere Kennzeichen einer sozialpsychiatrischen Praxis ist es, dass nicht der Arzt alleine, sondern ein multiprofessionelles Team in den diagnostischen und therapeutischen Prozess eingebunden ist. Dies ist in dieser Weise in der medizinischen Versorgung Deutschlands nicht vorgesehen - da ist immer der Arzt alleine tätig. Da diese Art der Versorgung nicht ganz billig ist, hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass jeder Patient wegen der gleichen Diagnose in jedem Quartal nur bei einer Praxis im Rahmen der Sozialpsychiartie-Verordnung behandelt werden kann.
Zur sozialpsychiatrischen Versorgung gehört neben dem multimodalen Angebot auch eine regelmäßige Zusammenarbeit mit dem medizinischen System (z.B. Haus- und Kinderärzten, Kliniken und Ambulanzen), mit anderen niedergelassenen Therapeuten (z.B. Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden) und mit dem sozialen Umfeld der Patienten (z.B. Kindergärten, Schulen, Jugendamt, Beratungsstellen), sofern uns eine Schweigepflichtsentbindung hierfür vorliegt.

Was ist, wenn mein Kind dieses Quartal schon in einem SPZ oder einer anderen SPV-Praxis behandelt wurde?

Eine umfassende Diagnostik und die meisten Therapien werden dann erst im Folgequartal möglich sein. Rein ärztliche Behandlungen wie das Erstgespräch oder medikamentöse Behandlungen sind jedoch möglich.